{"id":762,"date":"2018-11-18T20:32:17","date_gmt":"2018-11-18T19:32:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kreta-mototours.de\/?page_id=762"},"modified":"2021-10-15T18:17:48","modified_gmt":"2021-10-15T16:17:48","slug":"terms","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kreta-mototours.de\/en\/terms\/","title":{"rendered":"Terms"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<p>1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES<\/p>\n<ul>\n<li>1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die erg\u00e4nzenden Informationen des Reiseveranstalters f\u00fcr die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.<\/li>\n<li>1.2 Reisevermittler (z.B. Reiseb\u00fcros) und Leistungstr\u00e4ger (z.B. Hotels, Bef\u00f6rderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollm\u00e4chtigt, Vereinbarungen zu treffen, Ausk\u00fcnfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages ab\u00e4ndern, \u00fcber die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.<\/li>\n<li>1.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind f\u00fcr den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdr\u00fcckliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.<\/li>\n<li>1.4 Die Buchung kann schriftlich, m\u00fcndlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen best\u00e4tigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverz\u00fcglich auf elektronischem Weg.<\/li>\n<li>1.5 Der Kunde hat f\u00fcr alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, f\u00fcr die er die Buchung vornimmt, wie f\u00fcr seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdr\u00fcckliche und gesonderte Erkl\u00e4rung \u00fcbernommen hat.<\/li>\n<li>1.6 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerkl\u00e4rung des Reiseveranstalters zustande. Die Annahmeerkl\u00e4rung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebest\u00e4tigung \u00fcbermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 10 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.<\/li>\n<li>1.7 Weicht der Inhalt der Annahmeerkl\u00e4rung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er f\u00fcr die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdr\u00fcckliche Erkl\u00e4rung, Anzahlung oder Restzahlung erkl\u00e4rt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>2. BEZAHLUNG<\/p>\n<ul>\n<li>2.1 Nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in H\u00f6he von 20% des Reisepreises zur Zahlung f\u00e4llig, die innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn f\u00e4llig.<\/li>\n<li>2.2 Die Reisepapiere werden sp\u00e4testens 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt. Sie werden dann nach Zahlungseingang unverz\u00fcglich versandt. Auf Wunsch h\u00e4ndigen wir die Reisepapiere bei Barzahlung auch in unseren B\u00fcros aus.<\/li>\n<li>2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und\/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsf\u00e4lligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zur\u00fcckzutreten und den Kunden mit R\u00fccktrittskosten gem\u00e4\u00df Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>3. LEISTUNGEN<\/p>\n<ul>\n<li>3.1 Die vom Veranstalter geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Best\u00e4tigung, der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise und dem Reiseverlauf.<\/li>\n<li>3.2 Die Angaben in der mit der Reisebest\u00e4tigung verschickten Reiseinformation zu der jeweiligen Reise sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Da sich aber einzelne Bestimmungen oder Teilaspekte der Reise \u00e4ndern k\u00f6nnen, kann f\u00fcr die ganzj\u00e4hrige G\u00fcltigkeit dieser Informationen keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen werden.<\/li>\n<li>3.3 Der erste und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Erbringung der Bef\u00f6rderungsleistung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>4. LEISTUNG- UND PREIS\u00c4NDERUNGEN<\/p>\n<ul>\n<li>4.1 \u00e4nderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, sind nur gestattet, soweit die \u00e4nderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/li>\n<li>4.2 Eventuelle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, soweit die ge\u00e4nderten Leistungen mit M\u00e4ngeln behaftet sind.<\/li>\n<li>4.3 Im Fall einer erheblichen \u00e4nderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zur\u00fcckzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis f\u00fcr den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverz\u00fcglich nach der Erkl\u00e4rung des Reiseveranstalters \u00fcber die \u00e4nderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegen\u00fcber geltend zu machen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>5. R\u00dcCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN\/STORNOKOSTEN<\/p>\n<ul>\n<li>5.1 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zur\u00fcck oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der R\u00fccktritt nicht durch ihn zu vertreten ist oder ein Fall h\u00f6herer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entsch\u00e4digung f\u00fcr die bis zum R\u00fccktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abh\u00e4ngigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Bei Stornierung bis zum 81. Tag vor Reiseantritt werden dem Kunden alle angefallenen und anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li>5.2 Der Reiseveranstalter hat den Entsch\u00e4digungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Ber\u00fccksichtigung der N\u00e4he des Zeitpunktes des R\u00fccktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verh\u00e4ltnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entsch\u00e4digung gew\u00f6hnlich ersparte Aufwendungen und gew\u00f6hnlich m\u00f6gliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen ber\u00fccksichtigt. Die Entsch\u00e4digung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung des Kunden wie folgt berechnet:ab dem 110. bis 90. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,<br \/>\nab dem 89. bis 75. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises,<br \/>\nab dem 74. bis 60. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises,<br \/>\nab dem 59. bis 45. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises,<br \/>\nab dem 44. bis 38. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises,<br \/>\nab dem 37. Tag oder bei Nichtantritt (no-show) 90% des Reisepreises.Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass \u00fcberhaupt kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die vorstehenden Pauschalen entstanden ist. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-R\u00fccktrittkosten-Versicherung und Wahlweise Reise-Abbruch-Versicherung bei www.TravelSafe.de.<\/li>\n<\/ul>\n<p>6. UMBUCHUNGEN\/WECHSEL IN DER PERSON DES REISETEILNEHMERS<\/p>\n<ul>\n<li>6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf \u00e4nderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Ortes der R\u00fcckreise, der Unterkunft, der Bef\u00f6rderungsart oder der Fluglinie (Umbuchung) besteht nicht.<\/li>\n<li>6.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht gen\u00fcgt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder beh\u00f6rdliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der urspr\u00fcngliche Kunde dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner f\u00fcr den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten die dem Reiseveranstalter dadurch entstehen sowie zzgl. 50 Euro Bearbeitungspauschale.<\/li>\n<\/ul>\n<p>7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN<\/p>\n<p>Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgem\u00e4\u00df angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gr\u00fcnden, die ihm anzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger R\u00fcckreise oder aus sonstigen zwingenden Gr\u00fcnden), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungstr\u00e4ger bem\u00fchen. Diese Verpflichtung entf\u00e4llt, wenn es sich um v\u00f6llig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Bestimmungen entgegenstehen.<\/p>\n<p>8. R\u00dcCKTRITT WEGEN NICHTERREICHEN DER\u00a0MINDESTTEILNEHMERZAHL<\/p>\n<p>Wird eine ausdr\u00fccklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Veranstalter berechtigt, die Reise bis zu 25 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Sollte bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverz\u00fcglich von seinem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgef\u00fchrt, erh\u00e4lt der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverz\u00fcglich zur\u00fcck.<\/p>\n<p>9. K\u00dcNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GR\u00dcNDEN<\/p>\n<p>Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig st\u00f6rt oder wenn er sich in solchem Ma\u00dfe vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. K\u00fcndigt der Reiseveranstalter, so beh\u00e4lt er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschlie\u00dflich der ihm von den Leistungstr\u00e4gern gut gebrachten Betr\u00e4ge.<\/p>\n<p>10. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN H\u00d6HERER GEWALT<\/p>\n<p>Zur K\u00fcndigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: \u00ab\u00a7 651j:<\/p>\n<ul>\n<li>(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer h\u00f6herer Gewalt erheblich erschwert, gef\u00e4hrdet oder beeintr\u00e4chtigt, so k\u00f6nnen sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Ma\u00dfgabe dieser Vorschrift k\u00fcndigen.<\/li>\n<li>(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gek\u00fcndigt, so finden die Vorschriften des \u00a7 651e Abs. 3 S\u00e4tze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten f\u00fcr die R\u00fcckbef\u00f6rderung sind von den Parteien je zur H\u00e4lfte zu tragen. Im \u00fcbrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last\u00bb.<\/li>\n<\/ul>\n<p>11. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN<\/p>\n<ul>\n<li>11.1 M\u00e4ngelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgem\u00e4\u00df erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverz\u00fcglich anzuzeigen. Unterl\u00e4sst er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gr\u00fcnden unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine M\u00e4ngelanzeige unverz\u00fcglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisem\u00e4ngel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt f\u00fcr Abhilfe zu sorgen, sofern dies m\u00f6glich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Anspr\u00fcche des Kunden anzuerkennen.<\/li>\n<li>11.2 Fristsetzung durch K\u00fcndigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in \u00a7 615 c BGB bezeichneten Art nach \u00a7 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit k\u00fcndigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unm\u00f6glich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige K\u00fcndigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.<\/li>\n<li>11.3 Gep\u00e4ckverlust und Gep\u00e4ckversp\u00e4tung Sch\u00e4den oder Zustellungsverz\u00f6gerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverz\u00fcglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zust\u00e4ndigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgef\u00fcllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gep\u00e4ckverlust binnen 7 Tagen, bei Versp\u00e4tung innerhalb 21 Tagen nach Aush\u00e4ndigung, zu erstatten. Im \u00fcbrigen ist der Verlust, die Besch\u00e4digung oder die Fehlleitung von Reisegep\u00e4ck der Reiseleitung oder der \u00f6rtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.<\/li>\n<li>11.4 Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erh\u00e4lt.<\/li>\n<li>11.5 Schadensminderungspflicht Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens m\u00f6glichst zu verhindern und eingetretene Sch\u00e4den gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.<\/li>\n<li>11.6 \u00e4nderungen der Flugzeiten \u00e4nderungen der Flugzeiten, der Flugnummer und der Fluggesellschaft k\u00f6nnen nicht ausgeschlossen werden. Der Reiseteilnehmer mu\u00df sp\u00e4testens 1 Tag vor Abflug sich bei der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaft die aktuellen Flugzeiten best\u00e4tigen lassen.<\/li>\n<li>11.7 Pers\u00f6nliche Daten Die pers\u00f6nlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbest\u00e4tigung m\u00fcssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis \u00fcbereinstimmen. Ein Bef\u00f6rderungsanspruch besteht nur f\u00fcr die best\u00e4tigten Fl\u00fcge.<\/li>\n<\/ul>\n<p>12. BESCHR\u00c4NKUNG DER HAFTUNG<\/p>\n<ul>\n<li>12.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vors\u00e4tzlich noch grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter f\u00fcr einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstr\u00e4gers verantwortlich ist.<\/li>\n<li>12.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters f\u00fcr Sachsch\u00e4den, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt. Diese Haftungsh\u00f6chstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise. M\u00f6glicherweise dar\u00fcber hinausgehende Anspr\u00fcche im Zusammenhang mit Reisegep\u00e4ck nach dem Montrealer \u00fcbereinkommen bleiben von der Beschr\u00e4nkung unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>12.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen, Personen- und Sachsch\u00e4den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausfl\u00fcge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Bef\u00f6rderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und von der Buchungsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie f\u00fcr den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>13. AUSSCHLUSS VON ANSPR\u00dcCHEN UND VERJ\u00c4HRUNG<\/p>\n<ul>\n<li>13.1 Anspr\u00fcche wegen nicht vertragsgem\u00e4\u00dfer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Anspr\u00fcche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht f\u00fcr die Frist zur Anmeldung von Gep\u00e4cksch\u00e4den, Zustellungsverz\u00f6gerungen bei Gep\u00e4ck oder Gep\u00e4ckverlust im Zusammenhang mit Fl\u00fcgen gem\u00e4\u00df Ziffer 11.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gep\u00e4ckverlust, binnen 21 Tagen bei Gep\u00e4ckversp\u00e4tung nach Aush\u00e4ndigung zu melden.<\/li>\n<li>13.2 Anspr\u00fcche des Reisenden nach den \u00a7\u00a7 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verj\u00e4hren in zwei Jahren. Dies gilt auch f\u00fcr Anspr\u00fcche auf den Ersatz sonstiger Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.<\/li>\n<li>13.3 Alle \u00fcbrigen Anspr\u00fcche nach den \u00a7\u00a7 651c bis f BGB verj\u00e4hren in einem Jahr.<\/li>\n<li>13.4 Die Verj\u00e4hrung nach Ziffer 13.2 und 13.3 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.<\/li>\n<li>13.5 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen \u00fcber den Anspruch oder die den Anspruch begr\u00fcndenden Umst\u00e4nde, so ist die Verj\u00e4hrung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verj\u00e4hrung tritt fr\u00fchestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>14. INFORMATIONSPFLICHTEN \u00dcBER DIE IDENTIT\u00c4T DES AUSF\u00dcHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS<\/p>\n<p>Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Flugg\u00e4sten \u00fcber die Identit\u00e4t des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden \u00fcber die Identit\u00e4t der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaft s\u00e4mtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbef\u00f6rderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausf\u00fchrende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchf\u00fchren wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter wei\u00df, welche Fluggesellschaft den Flug durchf\u00fchren wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausf\u00fchrende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden \u00fcber den Wechsel informieren. Er muss unverz\u00fcglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie m\u00f6glich \u00fcber den Wechsel informiert wird.<\/p>\n<p>15. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN<\/p>\n<ul>\n<li>15.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangeh\u00f6rige eines Staates der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, \u00fcber Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie \u00fcber deren evtl. \u00e4nderungen vor Reiseantritt unterrichten. F\u00fcr Angeh\u00f6rige anderer Staaten gibt das zust\u00e4ndige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangeh\u00f6rigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.<\/li>\n<li>15.2 Der Reisende sollte sich \u00fcber den die Gesundheitsvorschriften hinausgehenden Infektions- und Impfschutz sowie \u00fcber andere Prophylaxema\u00dfnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte \u00e4rztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheits\u00e4mtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung wird verwiesen.<\/li>\n<li>15.3. Der Kunde ist verantwortlich f\u00fcr das Beschaffen und Mitf\u00fchren der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von R\u00fccktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.<\/li>\n<li>15.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht f\u00fcr die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.<\/li>\n<\/ul>\n<p>16. K\u00d6RPERLICHE ANFORDERUNGEN<\/p>\n<p>Die Angaben zu den k\u00f6rperlichen Anforderungen bei Motorradtouren erfolgen grunds\u00e4tzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gew\u00e4hr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einsch\u00e4tzungen unterworfen sind, sondern auch durch \u00e4u\u00dfere Umst\u00e4nde, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden.<\/p>\n<p>17. DATENSCHUTZ<\/p>\n<p>Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschlie\u00dflich zur Durchf\u00fchrung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Dazu dient auch eine Liste der Teilnehmer einer Reise, sortiert nach Namen, Vornamen, Zustieg und, sofern bekannt, Wohnort, die jeder Mitreisende vor Reiseantrtitt erh\u00e4lt. Falls die Aufnahme in die Liste nicht gew\u00fcnscht wird, kann dies bei Buchung oder mit Erhalt der Buchungsbest\u00e4tigung gesondert formlos erkl\u00e4rt werden. Auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach \u00a7 28 Absatz 4, Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes wird ausdr\u00fccklich hingewiesen.<\/p>\n<p>18. RECHTSWAHL<\/p>\n<p>Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschlie\u00dflich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch f\u00fcr das gesamte Rechtsverh\u00e4ltnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland f\u00fcr die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bez\u00fcglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und H\u00f6he von Anspr\u00fcchen des Kunden ausschlie\u00dflich deutsches Recht Anwendung.<\/p>\n<p>19. GERICHTSSTAND<\/p>\n<ul>\n<li>19.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.<\/li>\n<li>19.2 F\u00fcr Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden ma\u00dfgebend.F\u00fcr Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.<\/li>\n<li>19.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angeh\u00f6rt, f\u00fcr den Kunden g\u00fcnstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.<\/li>\n<\/ul>\n<p>20. SONSTIGES<\/p>\n<p>Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschlie\u00dflich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Anderungen und Irrt\u00fcmer vorbehalten.<\/p>\n<p>21. VERANSTALTER<\/p>\n<p>Kreta Mototours<br \/>\nInh. Josef Gruber<br \/>\nBeachroad<br \/>\n70014 Anissaras<br \/>\nCrete &#8211; Greece<\/p>\n<p>Tel. 0172\/5173110 kreta-mototours.de\u2122 kreta-motorrad.de\u2122 motorrad-kreta.de\u2122\u00a0motorradhotel-kreta.de\u2122[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die erg\u00e4nzenden Informationen des Reiseveranstalters f\u00fcr die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. 1.2 Reisevermittler (z.B. Reiseb\u00fcros) und Leistungstr\u00e4ger (z.B. 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